Gebühren ab 1. Januar 2018
der Kabelgenossenschaft Frutigen für die Nutzung ihres Netzes. Die Zusammenstellung kann hier heruntergeladen werden.
Netzzugang Voraussetzung
Abonnement für Basisangebot
Gebühren für Basisangebot
Basisangebot Radio-/TV-Programme pro Wohnung
für | 12 | Monate | Fr. | 264.00 | (Fr. 22.00 pro Monat) |
für | 6 | Monate | Fr. | 138.00 | (Fr. 23.00 pro Monat) |
für | 3 | Monate | Fr. | 70.50 | (Fr. 23.50 pro Monat) |
Basisangebot pro Ferienwohnung / Zweitwohnung Fr. 138.00 / Jahr
Hotels und Heime werden nach speziellen Vereinbarungen berechnet.
Abgaben / Steuern
Die Abgaben für Urheber- und Interpretenrechte und die Mehrwertsteuer werden zusätzlich geschuldet.
Zahlungsfrist
Die Gebühren, Abgaben und Steuern sind im Voraus zahlbar. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage
Mindestdauer
Die Mindestdauer für ein Abonnement beträgt ein halbes Jahr.
Anschlussgebühren
In der Regel trägt die Genossenschaft die einmaligen Kosten bis zum Hausanschluss. Die Leerrohrinstallation auf der eigenen Parzelle ist jedoch durch den Grundeigentümer zur Verfügung zu stellen.
Hausinstallation
Die Kosten der internen Installationen ab Hausanschluss gehen zu Lasten des Hauseigentümers oder des Abonnenten.
Gebühren inkl. Abgaben und Steuern per 01.01.2018
Rechnungsstellung: | Total im Jahr: | im Monat: |
---|---|---|
jährlich | 1x 314.40 / 314.40 | 26.20 |
halbjährlich | 2x 163.80 / 327.60 | 27.30 |
vierteljährlich | 4x 83.55 / 334.20 | 27.85 |